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Susanne Braun-Speck
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Alleinerziehend, Gesetze & Regeln, Kommentare, Leben in Deutschland, Psychologie & soz. Miteinander

Arme Mütter: Rente in Höhe eines Taschengeldes

(Kolumne von Susanne Braun-Speck) Gestern Abend telefonierte ich mit einer Freundin. Wir sprachen über unsere aktuellen Sorgen und die Zukunft – als Rentnerinnen. Sie sagte: „Ich bekomme später ungefähr 450 Euro Rente.“ Ich antwortete mit der Gelassenheit einer Frau, die schon viele Hürden und Tiefen erlebt und eine gewisse Resilienz entwickelt hat: „Dann bin ich ja fast wohlhabend. Bei mir sind es etwa 550 Euro.“ Wir lachten – höhnisch; überhaupt nicht fröhlich.

Unsere gesprochenen Worte klangen so klar und präzise. Ungeschönt. Wir schluckten, atmeten tief ein und aus. Die Realität war einfach ungebeten in unseren gemütlichen Sonntagabend eingetreten und zerstörte die Ruhe!

Wir: zwei Frauen, geschieden, beide immer gearbeitet, beide unsere Kinder alleine großgezogen. Jede eins. Sie mit, ich komplett ohne Unterhalt. Arbeit? Meine Freundin war zunächst als Aushilfe im Betrieb ihres damaligen Mannes, später (heute) 24 Stunden pro Woche berufstätig. Ich: selbständig, immer beschäftigt, immer im Spagat zwischen Kinderbetreuung, Engagement und existenzieller Gefahr – Bürokratie, weltweite Krisen und neue Gesetze holten mich ständig wieder ein!

Erst seit 2017 bin ich in der Künstlersozialkasse – das ist gut, vom Grundsatz meine Rettung.
Vermögen zum Erben existiert auf beiden Seiten nicht (mehr). Unsere Eltern, insbesondere unsere Mütter mit ihrer schmalen Rente, werden ihre Rücklagen bis zum Lebensende selbst aufbrauchen.

Ja, ich habe wenigstens noch ein eigenes Haus. Das ist gut. Vielleicht zieht meine Freundin irgendwann zu mir?

Fragen über Fragen:
Ist das ein Missverständnis, haben die sich da in Berlin verrechnet? Was haben wir verkehrt gemacht? Wie genau stellt sich dieses Land das Altern ihrer Mütter vor? Von den Personen, die für den Nachwuchs sorgen?
Mit 450 Euro?
Mit 550?
Ich kenne auch welche mit 800 € / Monat.

Das Thema ist übrigens nicht nur eine private Betrachtung, sondern eine Frage sozialer Nachhaltigkeit.

Deutschland hat sich mit den UN-Nachhaltigkeitszielen ausdrücklich zu sozialer Gerechtigkeit, Geschlechtergleichstellung und der Verringerung von Ungleichheiten verpflichtet (SDG 5 und SDG 10). Wenn Frauen trotz jahrzehntelanger Erwerbs- und Sorgearbeit im Alter systematisch armutsgefährdet sind, ist das nicht nur ein rentenpolitisches Problem, sondern ein Verstoß gegen den Anspruch auf einen fairen und generationengerechten Gesellschaftsvertrag.



Die stille Logik eines Systems

Nun: Unsere absurd unwirklich scheinende Realität lässt sich nicht als „privates Missgeschick“ verbuchen. Ist sie das Ergebnis einer schlechten Lebensplanung? Sind es ungünstige Erwerbsbiografien – selbstverschuldet? Dumm, weil wir keine verbeamteten Lehrkräfte geworden sind? Dumm, weil es unsere Entscheidung war, Kinder zu bekommen?

In jedem Fall bedauerlich – und auf persönlicher Ebene unerträglich.

Jede fünfte ältere Frau gilt statistisch als armutsgefährdet (Destatis). Die Gründe sind unerquicklich banal. Frauen arbeiten häufiger in Teilzeit. Sie unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit wegen Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger. Sie verdienen im Durchschnitt weniger. Sie arbeiten häufiger in prekären Jobs oder als Solo-Selbständige. Manche helfen jahrelang in Familienbetrieben mit, ohne dass daraus nennenswerte Rentenansprüche entstehen.

Das System Deutschland registriert all dies emotionslos. Weniger Beiträge hinein, weniger Leistungen hinaus. Eine Sache der Mathematik. Biografisch eine subtile Form der Verhöhnung. Care-Arbeit gilt gesellschaftlich als unschätzbar wertvoll – solange sie möglichst unbezahlt erfolgt.

Der Rentenversicherungsbericht 2025 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschreibt diese Finanzmechanik nüchtern und präzise (BMAS). Das Gesicht einer Frau, die beim Blick auf ihre Renteninformation zum ersten Mal konkret sieht, was diese Mechanik für das eigene Leben bedeutet, beschreibt dieser Bericht nicht.

Das Paralleluniversum der sicheren Versorgung

Besonders anschaulich wird der Vergleich dort, wo zwei Alterssysteme nebeneinander existieren. Die verbeamtete Grundschullehrerin eignet sich perfekt als Beispiel. Ich wähle dieses Beispiel aus rein erkenntnisgeleitetem Interesse. Als Lehrkräftefortbilderin kenne ich viele von ihnen. Und: In meiner Nachbarschaft leben Frauen, die im öffentlichen Dienst erst einen soliden Besoldungsstatus erwirkt haben, bevor sie Mutter wurden.

Eine Beamtin erwirbt pro Dienstjahr feste Versorgungsansprüche; der Höchstsatz liegt bei 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 14 Beamtenversorgungsgesetz). Selbst längere Teilzeitphasen führen am Ende häufig zu einer Pension, die mit der gesetzlichen Rente nur noch entfernt verwandt wirkt. Hier endet die Rechnung nicht bei 450 Euro. Auch nicht bei 800. Sondern in einem Bereich, in dem der Wocheneinkauf nicht zur existenziellen Charakterprüfung wird.

Natürlich folgt die Beamtenversorgung einer anderen Logik. Das ist sachlich korrekt. Die durchschnittliche Beamtenpension liegt bei etwa 3.240 Euro brutto monatlich. Nach Abzug von Steuern und Krankenversicherung verbleiben je nach Situation vielleicht 2.400 netto.

Nein. Es beruhigt mich überhaupt nicht, dass ein Teil der Menschen in diesem Land exzellent versorgt altert, während der Rest die Steuern erarbeiten muss, die diese Pensionen überhaupt erst finanzieren. Wir zwei Frauen mit jahrzehntelanger Erwerbsarbeit wechseln im Alter in eine völlig andere Klimazone. Dort ist es kalt und erbarmungslos.

Die Inventur der letzten Sicherheiten

Was bleibt uns als Puffer? Die Suche nach zusätzlichen Bausteinen gleicht einer Inventur in einem Lager, dessen Regale fast leer sind.

  1. Der Grundrentenzuschlag: Das ist kein Fundament – es handelt sich nur um einen Zuschlag für Menschen mit mindestens 33 Jahren sogenannten Grundrentenzeiten. Der durchschnittliche Zuschlag lag zuletzt bei knapp unter 100 Euro monatlich (Deutsche Rentenversicherung). Das ist kein Schutzwall gegen Altersarmut. Eher ein Wärmepflaster mit homöopathischer Wirkung.
  2. Die Grundsicherung im Alter:  Der Begriff suggeriert Sicherheit, meint aber die staatlich organisierte Feststellung, dass das eigene Erwerbsleben finanziell versagt hat. Der Regelbedarf liegt bei 563 Euro plus angemessene Wohnkosten (BMAS). Ein Leben an der Armutsgrenze bleibt unerquicklich, Gesetzestexte hin oder her.
  3. Das Wohngeld: Eine Option für diejenigen, die knapp oberhalb dieser Schwelle liegen – nicht arm genug für die Grundsicherung, nicht wohlhabend genug für Gelassenheit bei der Mietzahlung (BMWSB).
  4. Die Künstlersozialkasse: Für mich persönlich ein zivilisatorischer Rettungsanker. Einziger Schönheitsfehler: Wer erst spät eintritt, baut keine Wunderwerke mehr auf (KSK). Zusätzliche Vorsorge müsste aus einem laufenden Einkommen fließen, das in freien Berufen heute stark von weltweiten Krisen und wirtschaftlichen Veränderungen insbesondere durch Künstliche Intelligenz abhängt. Planerische Ziele greifen hier kaum bis gar nicht!
  5. Die Hinterbliebenenrente: Ein Sozialmodell, dessen Eintrittsvoraussetzung der Tod des Partners ist. Das fällt für uns beide weg – wir sind lange geschieden. Noch einmal heiraten wäre eine Option.
  6. Eigentum, Erbschaft oder Auswanderung: Damit landet die Debatte bei Fragen, die wie schlechte Satire klingen.
    • Sollten wir ins Ausland ziehen? Oder in einem Mobilpark wohnen?
    • Einen Beamten heiraten? Am besten einen von den vielen Lehrern, die ich kenne?
    • Weit über das 67. Lebensjahr hinausarbeiten? Falls die KI uns bis dahin nicht vom Arbeitsmarkt gefegt hat?

Selbst mit der durchschnittlichen Mütterrente in Deutschland von rund 928 Euro im Monat lässt sich das Leben kaum bestreiten.

Es funktioniert nur, wenn die eigene Immobilie komplett abbezahlt ist. Ohne Eigentum wird das Altern rasch zu einer täglichen Disziplin, in der Heizkosten, Zahnarzttermine und Supermarktpreise gnadenlos gegeneinander abgewogen werden müssen. Jeden Tag.

Eine ehemalige Nachbarin, Mitte 80, sagte mal zu mir: „Ich verdanke Dir meine Zähne, liebe Susanne! Ohne die Foodsharing-Lebensmittel von dir, hätte ich das Geld für die Zahnarztkosten niemals übrig gehabt!“ Zur Info: Ich bin u.a. beim Foodsharing e.V. aktiv und rette Lebensmittel. Es gibt eine „Fairteiler“ bei mir am Haus. Freunde, Bekannte und Nachbarn sparen dadurch Geld und die Lebensmittel werden vorm Wegwerfen gerettet.

Nun. Deutschland spricht gern über Fachkräftemangel, Vereinbarkeit und die ökonomische Bedeutung weiblicher Erwerbsarbeit. Weniger gern spricht dieses Land darüber, wie diese Biografien vierzig Jahre später bilanziert werden.

Eins weiß ich ganz genau: Ich habe mich halb totgearbeitet. Mit 15 Jahren ging es bereits neben der Schule los. Es folgten Jahrzehnte der Selbständigkeit mitten zwischen den unzähligen Krisen dieser Welt, in denen ich mein Kind ganz alleine großgezogen habe.

In der Summe bleibt das eine untragbare Zumutung. Ich überlege ernsthaft, nicht bis zur Rente zu warten, sondern dieses Land direkt zu verlassen. Meine Tochter kommt mit. Ihr Freund auch.

Ist Deutschland kein Land mehr, in dem das Leben lebenswert ist?
Koffer packen?
Jetzt?

Oder mein Haus verkaufen und für meine Freundin und mich zwei Mobilheimplätze kaufen?


Quelle der Grafik/Tabelle: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Rente/rentenversicherungsbericht-2025.pdf?__blob=publicationFile&v=3

15. Mai 2026
Schlagworte: Altersarmut, Altersvorsorge, Beamtinnen, CareArbeit, Existenzminimum, Frauenfinanzen, GenderPensionGap, Gesellschaftskritik, Grundsicherung, Kolumne, mütterrente, Pensionen, Rentenlücke, selbständigkeit
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