Firma. Familie. Freizeit? Rentenvorsorge? Freiberufler, (Solo-) Selbständige und Unternehmer tragen hohe Risiken und viel Verantwortung. Dabei leben sie oft ohne Netz und doppelten Boden – manchmal bis zum Lebensende. Ist das so? Wie sind sie sozial abgesichert? Ermöglicht die neue digitale Arbeitswelt z.B. durch Homeoffices eine bessere Work-Life-Balance und Vereinbarkeit von Beruf & Familie? Und: Ist eine Selbständigkeit für Eltern und Alleinerziehende (m/w) geeignet?


Dieser Artikel ist einer von zwei Beiträgen von Susanne Braun-Speck (@SBraunSpeck) beim Booksprint von der Bertelsmann Stiftung zum Thema “Vereinbarkeit 4.0.”. Das Buch wird im Januar 2019 herausgegeben und gemeinfrei sein.

26. September 2018: Während des 7. deutschen Weiterbildungstages mit dem Thema „Digitale Weiterbildung in Unternehmen“ fanden die Teilnehmer in Norderstedt (Schleswig-Holstein) einen Vorfall besonders charmant: An der Präsentation einer Schulungsfirma nahm u.a. ein freiberuflicher Mitarbeiter von extern / per Internetverbindung teil. Seine Aufgabe: Digital durch eine virtuelle Lernwelt navigieren und diese dem Publikum erklären. Doch plötzlich erklang ein heller Schrei. Weinen. Dann: Ton aus …

Die beiden Chefs auf der Bühne riefen ihren freiberuflichen Mitarbeiter. Er war nicht mehr zu hören, aber: unerwartet zu sehen. Die Kamera seines Notebooks war jetzt an – und alle im Vortragssaal sahen ihn: in Jeans und T-Shirt und mit Kleinkind auf dem Arm; zuhause am Küchentisch. Als sie merkten, dass sie zu sehen waren, winkte der Vater verlegen und das Kind unbedarft in die Kamera. Die rund 150 Zuschauer im Saal (Selbständige und Führungskräfte) jubelten und klatschten und freuten sich über dieses Bild der schönen, neuen digitalen Arbeitswelt.

#FreieMitarbeit #NewWork #Vereinbarkeit – sieht sie so aus? Ist das herrlich oder nervig?

Selbständigkeit klingt erst einmal spannend, bietet Abwechslung, ist aber auch eine große Last! Banken sehen sie selten als kreditwürdig an und das Privatleben kommt eigentlich immer zu kurz. Die Familie im Norden, der Kunde im Süden. Projekte, deren Zeitziel oft zu knapp kalkuliert wurde oder mehrere Aufträge parallel, sorgen für Stress. Mitarbeiter, die ausfallen oder Fachkräfte, die gar nicht erst zu gewinnen sind, treiben Unternehmer an den Rand der Machbarkeit. Solche und viele andere unternehmerische Risiken erfordern starke Nerven & einen langen Atem! Während zum Beispiel mittelständische Unternehmer besonders viel Verantwortung für ihre Mitarbeiter und deren Arbeitsplätze tragen; weiß ein Solo-Selbständiger oder Freiberufler: Ohne ihn geht nichts. Er ist nicht ersetzbar! Egal ob freiberuflicher Berater in der IT-Branche oder Arzt mit Praxis: Wenn der Chef zum Beispiel wegen Krankheit ausfällt, wird kein oder weniger Geld verdient. Nach 6 Wochen übernimmt vielleicht – wenn vorhanden – eine Kranken(tage)geldversicherung die Einkommensersatzleistung.

Selbständige und ihre Familie – kommt sie zu kurz?

So wie der oben genannte Vater entscheiden sich viele für die freiberufliche Tätigkeit, weil es in ihrer Berufsgruppe üblich ist – Ärzte, Rechtsanwälte, Hebammen, etc. Andere werden selbständig, weil sie sich als solche eher verwirklichen können, als in Festanstellung und – laut einer Umfrage von tiefenschaerfe.de – ihre Selbständigkeit der Familie viele Vorteile bietet. Mit den wenigen Nachteilen kann der größte Teil der Umfrageteilnehmer gut leben!

Rund 1/3 von ihnen findet es zudem herrlich, zuhause zu arbeiten, weil es familiennah und besser organisierbar ist. Sie schätzen, dass lange und stressige An- und Abfahrzeiten entfallen. Jeder 3. ist zudem davon überzeugt, im Homeoffice konzentrierter Arbeiten zu können und entsprechend produktiver zu sein. Für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie (+Freizeit) sind ihrer Meinung nach mobile (digitale) Arbeitsplätze perfekt. Doch manche Unternehmer mussten erst Lehrgeld bezahlen, bis sie sich endlich solch eine persönliche Freiheit nahmen …

Armin Moghaddam, Chef der Firmen Alfalot und AMA (pistazien.de).

Armin Adib-Moghaddam, Unternehmer aus Reinbek, bei Hamburg, gründete parallel zu seinem Studium die A.M.A. Nussveredelungs-Manufaktur, danach zudem die Firma alfaLot, einem Exporteur von Industrieausrüstungen. Vor nunmehr 12 Jahren hat er in Reinfeld bei Lübeck ein innerstädtisches, 67.000 qm großes parkähnliches Industriegelände erworben. Hier vermietet er Einzelbüros, kleine und größere Lager und Produktionsflächen. Die Nachfrage ist groß und die Auslastung liegt bei über 80 %. Auch Coworking-Arbeitsplätze wären hier möglich.

Der Unternehmer ist geschäftlich täglich 12 Stunden eingebunden und oft auf Geschäftsreisen. Zusätzlich engagiert er sich als 2. Vorsitzender des örtlichen Handelsvereins und als „Business Angel“ für Existenzgründer. An diesen zeitlich aufwendigen Aufgaben ist seine erste Ehe mit zwei Töchtern gescheitert. In seiner jetzigen Partnerschaft, mit derzeit zweijährigem Sohn, will er das nicht wieder riskieren und arbeitet deshalb nur noch 4-Tage die Woche im Büro – und einen Tag zuhause. Zitat: „Ich schätze den frühen Morgen, wenn ich mit meinem Sohn am Frühstückstisch sitze und unsere gemeinsamen Freitage. Die Kindheit meiner – heute erwachsenen – Töchter verpasst zu haben, hat mich gelehrt, was wirklich wichtig ist. Die Zeit lässt sich leider nicht zurückdrehen …“

Sein Vater war über 60 Jahre selbständiger Kaufmann. In dieser Zeit hat er viele Millionen Euro Steuern bezahlt und musste dennoch in Krisenzeiten seine Altersrücklagen auflösen – das kennen viele Unternehmer. Seine ehemaligen 20 Mitarbeiter erhalten heute Rente – er nicht. Armin Adib-Moghaddam selbst zahlt einen fast 4-stelligen monatlichen Betrag an seine private Krankenkasse und seit ewigen Zeiten freiwillig den Mindestbeitrag in die gesetzliche Rentenkasse. Ob und wenn ja, wieviel er jemals rausbekommen wird, ist ungewiss. Der Industriepark und seine Unternehmungen sind in dem Sinne seine Rentenvorsorge. Was passiert, wenn er arbeitsunfähig wird, möchte er sich nicht ausmalen.

Selbständige leben ohne Netz und doppelten Boden!

Alexandra A. (Name von der Redaktion geändert) aus dem nördlichen Speckgürtel von Hamburg löst Sozialversicherungs-Probleme und Traum durch eine hybride Tätigkeit: Sie hat einen 15-Stunden-Job in Festanstellung und arbeitet zudem als selbständige Heilpraktikerin. Eine andere Chance hatte sie nicht … Nach langjähriger Familienzeit als Mutter ohne Berufstätigkeit war der Weg zurück ins Arbeitsleben schwer. Ihre Ausbildung fand bei Arbeitgebern keine Anerkennung mehr – zulange war sie raus aus dem alten Job. Zudem ist sie alleinerziehend mit Kind – aus Arbeitgebersicht keine gute Kombination. Aber: sie hat sich auf eigene Kosten Stück für Stück weitergebildet und sich als Heilpraktikerin zertifizieren können. Zuhause hat sie nun einen Praxisraum, wo sie Patienten behandelt. Irgendwann klappte es auch mit dem oben genannten Halbtagsjob als Betreuerin in einem Schulhort, worüber sie ein regelmäßiges Einkommen hat und sozialversichert ist. Bevor sie diesen Job hatte, war sie jahrelang als Aushilfe bei ihrem Ex-Mann versichert – um bezahlbar sozialversichert sein zu können!

Schulferienzeiten kann sie als einzige berufstätige Alleinerziehende perfekt überbrücken!

Bei ihrer Festanstellung im Schulhort arbeitet sie jede Woche mehr, als sie bezahlt bekommt und erarbeitet sich quasi die Ferienzeiten im Voraus – so wie Lehrer. Dadurch kann Alexandra A. ohne Probleme 3 Monate Ferien pro Jahr mit Kind stressfrei gestalten. Doch ohne den Kinderunterhalt vom Vater würde all das dennoch nicht für ein gutes Auskommen reichen. Alleinerziehend, ist alleinerziehend d.h. selbst in der Summe aller Tätigkeiten kein volles – und gut bezahltes – Einkommen.

Autorin & alleinerziehende Freiberuflerin Susanne Braun-Speck, tiefenschaerfe.de

Susanne Braun-Speck (Autorin dieses Artikels, tiefenschaerfe.de), aus Reinfeld bei Lübeck kommt väterlicherseits aus einer Unternehmerfamilie – sie hat quasi das Unternehmer-Gen. Ihr Anliegen bei Gründung ihrer ersten Firma: eine neuartige Geschäftsidee verwirklichen und „etwas“ bewegen. Seitdem sie alleinerziehende Mutter ist (ab dem 8. Jahr ihrer Selbständigkeit), zeigt sich:

Überwiegend im homeoffice als Selbständige zu arbeiten, mit absolut flexiblen Arbeitszeiten ist für sie der einzig gangbare Weg, um qualifizierte Arbeit leisten sowie Beruf & Kind vereinbaren zu können.

Eine 5-Tage-Woche mit 40, 50 Arbeitsstunden z.B. in Hamburg mit langen Anfahrtzeiten ist für sie undenkbar.

Seit 2006 (seit der Einführung dieser Versicherung) ist Susanne Braun-Speck freiwillig bei der Agentur für Arbeit arbeitslosenversichert. Ihre Firma erlebte viele Aufs und Abs, ging aber erst den Bach runter, nachdem die Chefin  ihren zweiten Burnout erlebte und parallel alleinerziehende Mutter war. Das langjährige Risiko, nicht sozialversichert gewesen zu sein, konnte sie Anfang 2017 endlich mindern, in dem sie sich neu aufgestellt hat: Sie ist jetzt Kreative im Bereich Webdesign & Content-Management (Online-Redakteurin) und somit (freiwillig) in der Künstlersozialkasse (kurz: KSK) pflichtsozialversichert – daraus gibt es jetzt auch kein Entkommen mehr.

Die KSK bezahlt 50% ihrer Sozialversicherungsbeiträge (Krankenkasse, Rente, Pflege), die nunmehr auch nicht mehr pauschal berechnet werden, sondern – wie bei Angestellten – sich prozentual am Einkommen (Honorar nach Abzug der Kosten) orientieren. Endlich ist sie sozial abgesichert! Neben ihrem ewigen Risiko als kleine Freiberuflerin wie große Unternehmerin (die ehemalige Firma hatte ein Franchise-System mit 9 Niederlassungen, sie war der Chef d.h. Franchisegeber) UND alleinerziehende Mutter, die nie Unterhalt bekam, hat mit der sozialen Absicherung über die KSK nunmehr ihr unternehmerisches Risiko ein wenig gemindert. Doch wird sie von ihrer gesetzlichen Rente ziemlich sicher nicht leben können (Status heute).

Wie lösen andere Selbständige solche Probleme? Wer ist sogar versicherungspflichtig?

Alex Kauz, Dachdecker aus Bad Oldesloe ist pflichtsozialversichert.

Dachdecker-Meister Alex Kauz aus Bad Oldesloe (Kreis Stormarn, kauz-bedachung.de) ist mittlerweile mehr als 3 Jahre selbständig und liefert handwerkliche Qualitätsarbeit. Die hat seinen Preis – wirklich gute Gesellen fordern auch wirklich guten Lohn. Damit er diese auch über die Wintermonate halten und bezahlen kann, lässt er sich selbst in einem befreundeten, größeren Handwerksbetrieb im Winter sozialversichert einstellen – für Büroarbeit. Als selbständiger Handwerker gehört er traditionell zum Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2018 (siehe Link)). Dazu zählen alle Gewerbetreibenden, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und tatsächlich selbständig arbeiten. Der Regelbeitrag in 2018 beträgt für selbständige Pflichtversicherte 501,27 Euro. Alex Kauz hat übrigens zwei Kinder und sein Büro sowie Lager im Anbau am Haus – so ist er wenigstens indirekt mal zuhause. Zeit für die Familie hat der Familienvater nur bei sehr, sehr schlechtem Wetter und am Sonntag; da nimmt er sich die.

Weitere selbständige Pflichtversicherte sind zum Beispiel: Lehrer, Künstler / Kreative wie Webdesigner; Hebammen, Erzieher, Tagesmütter und Beschäftigte in der Pflege; Hausgewerbetreibende; Selbstständige mit einem Auftraggeber („Scheinselbständige“) etc. Vorteilhaft ist für sie natürlich, dass sie entsprechend Anspruch auf Alters- oder Erwerbsminderungsrente haben. Doch die Summe der monatlichen Versicherungskosten ist hoch, und muss erst einmal verdient werden. Alleine für die Rentenversicherung kann der Höchstsatz für Selbständige bis zu 1.078,80 EUR betragen (Quelle: Deutsche Rentenversicherung 2018 (siehe Link)).

Geht das überhaupt, wenn der betroffene Selbständige zum Beispiel Kinder hat und wegen ihnen nur Teilzeit arbeiten kann? Im Extremfall alleinerziehend und nirgendwo anders – also nicht z.B. über einen Ehepartner – versichert ist?

Gering verdienende Selbst­ständige zahlen bislang z.B. unver­hält­nismäßig hohe Krankenkassenbeiträge. Die Kassen setzen noch ein fiktives Mindest­einkommen von 2 284,75 Euro an; die Höchstgrenze 2018: 4.425 Euro pro Monat. Für Selbstständige mit Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit oder besonderer Beitragsentlastung: 1.522,50 EUR.

Ab dem 1. Januar 2019 wird durch GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) das fiktive Einkommen auf 1.015 Euro im Monat und damit der zu zahlende Mindestbeitrag auf rund 188 € (f. KV + Pflege) gesenkt werden. Damit ist bereits ein wichtiger Beitrag geleistet!

Doch: Deutlich höhere Beiträge sind schnell erreicht … In Zahlen:

Versicherungen Mindest-beitrag bis Ende 2018
Beträge beim Einkommen* von 4.500 € zugrunde  liegende Höchstgrenze % Satz 2018 / Erläuterungen
Rente 283,19 € 566,37 € 3.045 € 18,6% von der Höchstgrenze
Krankenv. mit Tagegeld 333,43 € 685,88 € 4.425 € 14,6% mit Krankengeld-Anspruch
ggf zzgl. KV-Zusatzbeiträge 20,03 € 39,83 € 4.425 € 0,9% bei der TK (Techniker TK)
Pflege 58,24 € 112,84 € 4.425 € 2,55% (zw. EUR 58,24 u. 112,84)
zzgl. freiw. Arbeitslosen-V. 45,68 € 91,35 € 3% bzw. Pauschalen bei Selbständigen
Summe pro Monat: 740,57 € 1.496,27 €
1/2 Satz (50%) 370,28 € 748,13 € für KSK-Mitglieder; auch für Selbstständige mit Gründungszuschuss kommen andere Summen zustande.
Quellenangaben:

Vom Bruttoeinkommen (nach Kosten für den Betrieb) in Höhe von 4.500 € / pro Monat bleiben dem normalen Selbständigen nach Abzug der Sozialversicherungsleistungen in Höhe von 1.496,27 € nur noch 3.003,73 EUR übrig. Hierauf bezahlt er Lohnsteuer in Höhe von ca. 858 € (je nach Steuerklasse)

Das bedeutet:

Der Selbständige hat bei diesem Beispiel ein Nettogehalt von 2.145,73 Euro – für all seine Risiken!

Lohnt sich das? Ist das verhältnismäßig? Ganz gewiss nicht. Deswegen zahlen viele Selbständige / Unternehmer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sondern schließen – in jungen Jahren ohne Kinder – eine günstigere private Krankenversicherung ab und sorgen durch private Versicherungspolicen vor. Doch Altersvorsorgen verschwinden oft schneller, als sie aufgebaut wurden: beispielsweise wenn die Umsätze nicht ausreichen, das Unternehmen in eine Schieflage gerät und die Altersvorsorge für den weiteren Betrieb gebraucht wird – kein Einzelfall und bei Insolvenzen die Regel.

Was sind die Alternativen? Gibt es Lösungen?

Eine Alternative für selbständige Berater ist in jüngster Zeit zum Beispiel die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft, worüber sie dann versichert sind. Doch: Gerade Alleinerziehende und viele andere Kleinstunternehmer jeder Branche leben ohne soziale Absicherung, dass heißt ohne Netz und doppelten Boden. Einfach nur, weil die Gesellschaft deren Situation verkennt und die im Sozialsystem über Bord gehen lässt, die am Dringensten benötigt werden: Frauen, die Kinder in die Welt setzen & Kleinstunternehmer, die die Wirtschaft tragen. Helfen würden eine:

Sozialkasse für Alleinerziehende & Kleinstunternehmer (SAK)* ähnlich der Künstlersozialkasse

Die von Susanne Braun-Speck erdachte und noch zu zu gründende Sozialkasse für Alleinerziehende & Kleinstunternehmer (SAK) würde ihre Mitglieder a) ähnlich wie die Künstlersozialkasse, in den vollumfänglichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung stellen und 50% ihrer Beiträge übernehmen bzw. durch Steuergelder finanzieren. Alleinerziehenden wird b) zudem das Einkommen und die Rentenvorsorge so aufgestockt, als wären sie Vollzeit berufstätig. Sollten sie und auch andere als Kleinstunternehmer selbstständig sein, zahlen sie wie Angestellte nur prozentual Sozialversicherungsbeiträge anstatt hohe Pauschalen. Denn: Eine freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit macht es ihnen möglich, flexibel zu arbeiten – wann und wo sie wollen und wegen ihrer Kinder können!

# Creative Commons Lizenzvertrag “SAK – Sozialkasse für Alleinerziehende & Kleinstunternehmer” von Susanne Braun-Speck ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz. Beruht auf dem Werk unter https://tiefenschaerfe.de/sak/.

Warum die Finanzierung klappen kann: Bund und Länder zahlen die Zuschüsse der SAK anstatt ALG oder Hartz IV aus selbigen Kassen. ALG I und II-Empfänger sind ja auch sozialversichert. Das heißt, die Mehrkosten für Bund/Länder für SAK wären gering. Langfristig rechnet sich das. Denn arbeitslose Eltern inbesondere Alleinerziehende werden zu Selbständigen. Auch mal zu überdenken: Eine verheiratete nebenberufliche Selbständige/r (max 18 Std/Woche) ist kostenfrei in der Familienversicherung mit krankenversichert, sofern der Ehepartner gesetzlich versichert ist. Alleinerziehende haben diese Möglichkeit NICHT und müssen sich z.B. voll als Selbständige krankenversichern.

Durch die SAK würden Start-Up´s und Kleinunternehmen gefördert und der Fachkräftemangel gesenkt werden, da in vielen Berufen Teilzeitarbeit auf selbständiger Basis sehr gut möglich ist (vom Rechtsanwalt bis zur Pflegefachkraft). Es gäbe ein deutlich kleineres Risiko als Unternehmer UND soziale Sicherheit, wodurch deutlich mehr Mütter, die eine Fachausbildung oder Studienabschluss haben, neben den Kindern selbständig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sogar die Geburtenrate würde sich erhöhen und so für mehr Nachwuchs sorgen. Eine derartige soziale Absicherung böte Frauen den Anreiz, der Wirtschaft ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen UND Kinder zu bekommen. Natürlich ist eine berufliche Chance auf selbständiger Basis eine Alternative zu Hartz IV und: Kinder werden aus der Armutsfalle geholt und erleben eine förderliche Entwicklung – diese Kinder sind die Ingenieure UND Rentenzahler von morgen!

Letzte Worte. Ja. Die neue digitale Arbeitswelt bietet z.B. durch Homeoffices Vielen, insbesondere Müttern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf & Familie. Für die soziale Absicherung wurden hier Lösungen vorgestellt. Die Politik muss sie nur realisieren.


Schon gewusst? Auf das Jahr gerechnet, verdienen viele Selbständige oft NICHT mehr als Angestellte!

So berechnet sich das Honorar von ihnen (Modell: Gehalt vs Honorar Berechnung (kurz: GvH-Berechnung)*

Angestellten-Gehalt vs Beraterhonorar
Position / Kosten für einen Angestellten (Beispiel: Software-Entwickler) Euro / Jahr pro Monat pro Tag

bzw. Std

Durchschnittsgehalt Angestellter (12 Gehälter, brutto) 56.000,00 € 4.666,67 €
zzgl. Arbeitgeberanteil Sozialversicherung (ca. 20%) 11.200,00 € 933,33 €
freiwillige AG-Leistungen wie z.B. Pensionsfonds, vermögenswirksame Leistungen, etc (200,-/mon.) 2.600,00 € 216,67 €
Weiterbildungskosten p.a. 1.000,00 € 83,33 €
Summe pro Jahr (brutto) 70.800,00 € 5.900,00 €
Arbeitstage eines Angestellten
Kalendertage 365
abzgl. Wochenend-Tage -104
abzgl. Urlaub -30
abzgl. Feiertage -10
abzgl. Krankheit -8
abzgl. Weiterbildung -6
produktive Tage eines Angestellten á 8 Stunden 207
Das kostet ein Angestellter tatsächlich PRO TAG:
Gehalt durch produktive Arbeitstage 342,03 €
das sind in der Stunde (8/Tag) 42,75 €
das dürfte nun ein gleichwertiger Freiberufler kosten, um das gleiche wie ein Angestellter zu verdienen:
Summe Gehalt pro Jahr Angestellter (siehe oben) 70.800,00 €
zzgl. Betriebskosten für Freelancer (Büromiete, Steuerberaterkosten, etc) je Monat 400 € 4.800,00 €
Summe 75.600,00 €
tatsächliche Arbeitstage für Freiberufler errechnen sich so:
Tatsächlich produktive Angestellte-Arbeitstage 207
abzgl. Leerlauf zw. Projekten, Akquisephase (22 Tge/Jahr) -22
abzgl. „Heimarbeit“ / Tage für interne, nicht an Kd fakturierbare Arbeitstage (4 Tage pro Monat) -48
Summe tatsächlich fakturierbarer Arbeitstage: 137
notwendiges Honorar pro Tag  (Zeile 24 geteilt durch Zeile 30)
(um das selbe wie ein Angesteller zu verdienen)
  551,82 €
Honorar pro Stunde eines gleichwertigen Freiberuflers (netto zzgl. Ust)   68,98 €
* Gehalt vs Honorar-Berechnung (kurz: GvH-Berechnung) von Susanne Braun-Speck ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz. Beruht auf dem Werk unter https://tiefenschaerfe.de/wertschaetzung/ bzw. https://jobhopper.de/wertschaetzung/

Diese Berechnung hat die Autorin erstmalig 2011 in ihrem Artikel „Wertschätzung von Know-how und Leistungen – sind Freelancer ihre Honorare wert?“ erstellt. Seitdem wird sie von einigen Firmen zur Berechnung von fairen Honoraren genutzt!

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  1. […] entworfen im Okober 2012 von Susanne Braun-Speck (tiefenschaerfe.de). Lies dazu auch (aus 2018): Selbständige leben ohne Netz & doppelten Boden = Teil des Booksprints Vereinbarkeit 4.0. der […]

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