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Sozialkasse für Alleinerziehende & Kleinunternehmer (SAK)*

Geändert im Januar 2014 + 2016, entworfen im Okober 2012 von Susanne Braun-Speck (tiefenschaerfe.de). Lies dazu auch (aus 2018): Selbständige und ihr Leben ohne Netz & doppelten Boden = Teil des Booksprints Vereinbarkeit 4.0. der Bertelsmann-Stiftung


Kinderarmut? Rentenvorsorgelücke? Hohe Krankenkassenbeiträge? Nachwuchsmangel? Alleinerziehende und Kleinunternehmer leben ohne Netz und doppelten Boden – ständig und bis zum Lebensende mit hohem Risiko. In Deutschland. Ganz ohne Krieg oder Hungersnöte. Einfach nur, weil die Gesellschaft deren Situation nicht erkennt, und die im Sozialsystem über Bord gehen lässt, die am Dringensten benötigt werden: Frauen, die Kinder in die Welt setzen & Kleinunternehmer, die die Wirtschaft tragen.

Helfen würden eine

Sozialkasse für Alleinerziehende & Kleinunternehmer (SAK) * ähnlich der Künstlersozialkasse

Creative Commons LizenzvertragSAK – Sozialkasse für Alleinerziehende & Kleinunternehmer von Susanne Braun-Speck ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung – Nicht-kommerziell – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz. Beruht auf dem Werk unter https://tiefenschaerfe.de/sak/.

Ziele: Soziale Absicherung & Rentenvorsorge für die Mitglieder der Gesellschaft, die die Beiträge alleine nicht leisten können.

Die zu gründende Sozialkasse für Alleinerziehende & Kleinunternehmer (SAK) würde ihre Mitglieder, ähnlich wie die Künstlersozialkasse, in den vollumfänglichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung stellen.

Alleinerziehenden wird das Einkommen und die Rentenvorsorge so aufgestockt, als wären sie Vollzeit berufstätig. Sollten sie und auch andere als Kleinunternehmer selbstständig sein, zahlen sie wie Angestellte nur prozentual Sozial-Versicherungsbeiträge anstatt hohe Pauschalen. Denn: Eine freiberufliche bzw. selbständige Tätigkeit macht es ihnen möglich, flexibel zu arbeiten – wann und wo sie wollen und wegen ihrer Kinder können!

Die bisherige aktuell soziale Ungerechtigkeit: Kleinunternehmer (Soloselbständige, Freiberufler, etc) können sich freiwillige Beiträge in sämtliche Sozialversicherungen meistens NICHT leisten – vor allem nicht die für gesetzliche Krankenkasse und die Rentenversicherung. Sie sind massiv von Altersarmut bedroht – es ist ein gesellschaftlicher Irrtum, dass es Selbständigkeiten grundsätzlich finanziell besser geht.

Besonders unfair zur Zeit: Eine verheiratete nebenberufliche Selbständige (max 18 Std/Woche) ist kostenfrei in der Familienversicherung mit krankenversichert. Alleinerziehende haben diese Möglichkeit NICHT und müssen sich ggf voll als Selbständige krankenversichern – von Rentenvorsorge, etc. reden wir hier noch garnicht!

Der Mindestbeitrag betrug z.B. in 2016 (auch bei TZ-selbständigen Müttern) mit Krankengeld-Anspruch 382,- EUR / Monat (link zur Quelle). –> Sinngemäß wird mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) auf die bürokratische Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit ab 2019 verzichten.

Die drei Hauptmerkmale der SAK:

  1. Prozentuale Berechnung: Die Berechnung der Beiträge für Krankenkasse, Rentenvorsorge, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung erfolgt, wie bei Angestellten und der KSK, prozentual am Einkommen und kann monatlich angepasst werden. Außerdem müssen nur 50% gezahlt werden – vergleichsweise der ArbeitNehmeranteil.
  2. Sozialversicherungs-Zuschuss: Die SAK übernimmt 50% der Versicherungsbeiträge von freiberuflichen/selbständigen Müttern und Vätern – so, wie es auch die Künstlersozialkasse für ihre Mitglieder macht. D.h. sie müssen den “ArbeitGeberanteil” nicht selbst zahlen.
  3. Einkommens-Aufstockung: Außerdem sollen die Einkommen von Alleinerziehenden (egal ob festangestellt oder selbständig), prozentual auf einen fiktiven (berufs- und altersabhängigen) Ganztagslohn aufgestockt werden, inkl. anteiliger Rentenversicherungsleistung, sodass sie später genauso viel Rente bekommen, als wären sie Vollzeit-Arbeitnehmer gewesen.

Ziele für die Betreffenden

  • bezahlbar sozialversichert sein, vergleichbar mit einem Vollzeit-Arbeitnehmer
  • Arbeiten und Kinder versorgen ohne Nachteile oder sozialem Abstieg
  • Unabhängig schaffen, berufliche Möglichkeiten als Klein-UnternehmerInnen wahrnehmen können, um nicht arbeitslos zu sein.
  • durch die Einkommens-Aufstockung heute Lebenswert mit Kindern leben
  • und später gut versorgt im Rentenalter sein.

Ziele für Gesellschaft & Wirtschaft

  • Start-Up´s und Kleinunternehmen fördern!
  • Fachkräftemangel senken: In vielen Berufen ist Teilzeitarbeit auf selbständiger Basis sehr gut möglich (vom Rechtsanwalt bis zur Pflegefachkraft). Gäbe es ein deutlich kleineres Risiko als Unternehmer UND soziale Sicherheit, würden deutlich mehr Mütter, die eine Fachausbildung oder Studienabschluss haben, neben den Kindern selbständig dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Geburtenrate erhöhen – für mehr Nachwuchs sorgen. Eine derartige soziale Absicherung böte Frauen den Anreiz, der Wirtschaft ihre Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen UND Kinder zu bekommen.
  • Alternative zu Hartz IV; eine berufliche Chance auf selbstständiger Basis geben
  • Hilfe zur Selbsthilfe leisten (Selbständigkeit ist eine gute Alternative für Alleinerziehende -> eigene Zeiteinteilung = flexible Arbeit)
  • Kinder aus der Armutsfalle holen und eine förderliche Entwicklungsumgebung ermöglichen. Denn: Diese Kinder sind die Ingenieure UND Rentenzahler von morgen! Aber nur, wenn sie “abliefern” (gute Schullaufband und später Berufstätigkeit), was sie nicht können, wenn ihre Grundbedürfnisse nicht gestillt werden.

Finanzierung

  • Bund und Länder zahlen die Zuschüsse der SAK anstatt ALG oder Hartz IV aus selbigen Kassen. ALG I und II – Empfänger sind ja auch sozialversichert. D.h. die Mehrkosten für Bund/Länder für SAK wären gering. Langfristig erheblich geringer.
  • Wie Angestellte und Mitglieder der Künstlersozialkasse bezahlen SAK-Versicherte prozentual am Einkommen gemessene Beiträge mit dem selben Höchstbetrag. Neugründer und Teilzeitselbständige zahlen niedrigere Beiträge.
  • Spenden durch Stiftungen, etc.

Mitglieds-Voraussetzungen könnten sein:

Alleinerziehend mit mind. einem minderjährigen Kind bei Gesetzeinführung (Übergangsfrist?) oder Gründung (wie freiwillige AL-Versicherung);  der Status erlischt, wenn alle Kinder Schulbildung und den ersten Berufsweg (Ausbildung o. Studium) abgelegt haben, spätestens jedoch im Alter von 24J.

Bei Kleinunternehmern: Nicht mehr als 2 Teilzeitmitarbeiter und max. 20% mehr Netto-Einkommen als eine vergleichbare angestellte Führungskraft in selben Beruf (entsprechend Alter und Region). Es wird das höhere Gehalt von Männern angesetzt.

Die wichtigste begleitenden Maßnahmen:

  • Gesetzesänderungen im SGB z.B. im 5. Buch gesetztl. Krankenversicherung. Hier insbesondere eine Neu-Definition von “nebenberuflicher Selbständigkeit” – diese hängt jetzt von einer “hauptberuflichen Angestelltentätigkeit” ab. Dieser könnte eine “hauptberufliche Elterntätigkeit” gleichgesetzt werden. –> sinngemäß wird mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) auf die bürokratische Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit ab 2019 verzichten.
  • Ausbau der Bürgschafts-Übernahme durch Bund und Länder ggü Banken und Kreditinstituten (ganz wichtig!) für Neugründer
  • Aufbau von Netzwerk-Zentren (kurz: NWZ) speziell für berufstätige Alleinerziehende und ihre Kinder zwecks Betreuung und Organisation des Alltags.
  • etc